Zitat:
der eintrag in die kammer bzw. architektenkammer erfolgt übrigens erst nach 2 jähriger berufserfahrung nach dem studienabschluss. in der zeit darf man sich noch nicht selbstständig machen oder architekt nennen, sondern eben dipl.-ing. architektur.
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Du hast recht, ich muss präzisieren: ein 8 semestriger BA mit 2 Jahren Berufserfahrung berechtigt zum Kammereintritt, ein 6 Semestriger auch mit 2 Jahren Berufserfahrung nicht.
Übrigens sind die 2 Jahre nicht mehr up-to-date. Musste man früher nur 2 Jahre Tätigkeit in allen Leistungsphasen nachweisen, muss man heute praktisch in allen Bundesländern die geforderten Weiterbildungspunkte / Seminare nachweisen.
Punkto Uni FH stimme ich Dir zu, entspricht auch meiner Erfahrung.