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Hallo!
Ich kann die 1,90 m Abstand zur Vermeidung von Brandüberschlag von Fenster Haus A zu Fenster Haus B auch nicht belegen, da ich momentan die Quelle nicht finde, aber es gibt meines Wissens eine entsprechende Vorschrift. Es ist schon eine Weile her, aber ich mußte genau diese Tatsache schoneimal bei einer Planung berücksichtigen. Ich denke, daß ist nachvollziehbar, denn wenn bei einem Brand die Flammen aus den Öffnungen/Fenstern schlagen, dann genügt auch die Brandwand nicht mehr. Daher diese Regel.
Die Zeichnung des Fragestellers ist tatsächlich etwas schwierig zu verstehen, aber aus meiner Sicht gibt es keinen Gebäuderücksprung von einem Meter, da die Fassade in der Flucht des Nachbargebäudes sitzt. Dieses ist sicherlich auch eine Baulinie, die es einzuhalten gilt. Die Brandwand müßte folglich auch bis an die Fassade reichen, aber sie muß nicht unbedingt 24 cm stark sein, wenn man F90 und die Standsicherheit anders nachweisen kann. |