Zitat:
aber aus meiner Sicht gibt es keinen Gebäuderücksprung von einem Meter,
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Das ist ja der Ausgangspunkt der Diskussion - die Fassade soll im OG auf der VK des Nachbars liegen, und im EG einen Meter nach Innen eingerückt sein.
Ein Überschlag der Flammen im EG kann ja eigentlich nicht gegeben sein, da die Fassade ja einen Meter in der Tiefe versetzt ist. Die Flammen müssten zuerst einen Meter nach vorne, und dann 90'° zur Seite schlagen.....
Punkto Öffnungen habe ich wie gesagt keinen Passus im Landesgesetz gesehen...... wie gesagt, habe auch nur im §36 über Brandwände nachgesehen.
Zitat:
ber sie muß nicht unbedingt 24 cm stark sein, wenn man F90 und die Standsicherheit anders nachweisen kann.
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Genau darauf beziehe ich ja auch den Anschluss der Fassade vor der Mauer - die Brandwand wäre bei korrektem Anschluss auch nicht geschwächt.
Es ist meiner Meinung nach also möglich, das EG als durchgehende Glasfläche nach hinten eingerückt unter Berücksichtigung aller Brandschutzauflagen auszuführen.