Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, d.h. Gesetze, sondern sie definieren mitunter die "allgemein anerkannten Regeln der Technik". Die Bausachverständige - Tagungen aktualisieren regelmässig die DINs, nehmen neue Verfahren bzw. Standards ins Regelwerk auf, usw.
Der springende Punkt ist aber, dass die Richter bei Verhandlungen fast immer auf die DINs - die allgemein anerkannten Regeln der Technik zurückgreifen. Wenn man sich ausserhalb der DINs bewegt, auch wenn die Details technisch funktionieren, ist man vor Gericht fast immer der Dumme.
Soweit mein Ausbildungsstand bzw. die Inhalte, die ich so auf den besagten Seminaren gehört habe.
Die Aussage des Anwalts ist ziemlich sportlich und hört sich für mich ziemlich unrealistisch an. Wer bitte schön, soll ein Einschalen und Herstellen einer Betonwand auf den Millimeter genau hinbekommen?? Wie Florian sagt, 5mm Toleranz bekommen nur die Besten hin, und auch die verhauen mal einige Wände um ein paar cm mehr.
Zitat:
2. In oben stehendem Beispiel hat die Rampenwand ein Gefälle. Wenn nun das Gefälle nicht eingehalten wird, kann der Auftragnehmer dies dann mit der Begründuing abtun das er auf der einen Seite eine andere Toleranz hat als auf der anderen? Zum Bsp. Die Höhe auf Seite 1 1,01m (statt 1,0m) und auf der anderen dann 0,89m (statt 0,9m)
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Wenn Du z.B. Mindestgefälle hast, solltest Du halt diese Toleranzen miteinplanen, sodass nichts passieren kann. Keine Ahnung, ob z.B. bei Rollstuhlrampen wiederum die DIN-mässigen Toleranzen bei der Abnahme toleriert werden. Wenn dies nicht der Fall ist, müsstest Du halt die 2cm beim Gefälle einrechnen.