Social Bookmarks:
Hallo,
gestern habe ich ein Gebäude aus den 80er gesehen.
Erstaunlicherweise befand sich im UG ein Schacht, der angeblich anfallendes Grundwasser auffangen soll. Das Grundwasser wird dann über eine Pumpe in die Abwasserleitung der Hausentwässerung geführt.
Der Keller wurde zum großen Teil aktiv genutzt, sprich es gibt einen schwimmenden Estrich etc.
Da ich diese Konstruktionsart nicht kenne, bin ich ein wenig überrascht:
1.) Ist diese Konstruktionsart zulässig? Das Risiko, dass ich dadurch einen irgendwann einen großen Schaden erzeuge ist sehr hoch.
2.) Nach welchem Regelwerk kann so etwas konstruiert werden, nach der DIN 12056-4?
3.) Gemäß DIN 1986-3 ist es nicht zulässig Grundwasser in eine Kanalisation einzuleiten. War das in den 80er Jahren zulässig?
Vielen Dank für die Infos,
Gruß
--
Blumenschein |