Also Drainagepumpschächte sind schon üblich.
Dass man Drainagewasser nicht ohne Weiteres ins Entwässerungssystem
einführen darf hat zwei Gründe: Gefahr von Rückstau und Einbringung von
Schwemmstoffen in die Kanalisation. Wenn das Drainagewasser über die
Rückstauebene gepumpt und dann ins Entwässerungssystem eingeführt wird ist
das eigentlich kein Problem. Darüber sollte eigentlich auch in den Achtzigern
eine Genehmigung vorliegen.
Bestandsentwässerungsanlagen sind sowieso im Regelfall ein Witz, bei
energetischen Sanierungen, die auch Perimeterdämmung einschließen, empfehlen
wir daher grundsätzlich Totalerneuerung...denn 2016 kommt schneller als man
glaubt