Tageslicht ist in Treppenhäusern keine Pflicht.
Generell sollten diese jedoch an einer Außenwand liegen und Fenster in jedem Geschoss haben. Diese Fenster dienen jedoch primär der Entrauchung, falls Rauch ins Treppenhaus eindringen sollte. Man kann jedoch auch Treppenhäuser ohne Fenster errichten, wenn man diese Rauchfreihaltung auf anderem Wege sicherstellt.
Kann man in der jeweiligen Bauordnung nachlesen, diese ist je nach Bundesland leicht unterschiedlich.
Mal hier für NRW:
Zitat:
§ 37 Treppenräume
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(11) Notwendige Treppenräume müssen zu lüften und zu beleuchten sein. Notwendige Treppenräume, die an einer Außenwand liegen, müssen in jedem Geschoss Fenster mit einer Größe von mindestens 0,5 m² haben, die geöffnet werden können. Innenliegende notwendige Treppenräume müssen in Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen oberhalb der Geländeoberfläche eine Sicherheitsbeleuchtung haben.
(12) In Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen oberhalb der Geländeoberfläche sowie bei innenliegenden notwendigen Treppenräumen muss an der obersten Stelle eines notwendigen Treppenraumes ein Rauchabzug vorhanden sein. Der Rauchabzug muss eine Rauchabzugsöffnung mit einem freien Querschnitt von mindestens 5 von Hundert der Grundfläche, mindestens jedoch von 1 m² haben. Der Rauchabzug muss vom Erdgeschoss und vom obersten Treppenabsatz aus bedient werden können. Abweichungen können zugelassen werden, wenn der Rauch auf andere Weise abgeführt werden kann.
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Belüften, Beleuchten und Rauchabzug kann man auch durch technische Maßnahmen sicherstellen...
Bauordnungen gibts hier:
http://www.baurecht.de/gesetze.htm