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Blumenschein
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Datum: 12.02.2010
Uhrzeit: 16:34
ID: 37795



EnEV 09 Anlage 5 Heizungsleitungen

#1 (Permalink)
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Hallo,

wie habe ich folgenden Passus der EnEV zu verstehen.

„In Fällen des § 14 Absatz 5 ist Tabelle 1 nicht anzuwenden, soweit sich Leitungen von Zentralheizungen nach den Zeilen 1 bis 4 in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers befinden und ihre Wärmeabgabe durch frei liegende Absperreinrichtungen beeinflusst werden kann.“ EnEV 09, Anlage 5

Demnach muss ich meine Heizungsleitungen im Wohnzimmer nicht dämmen! Was genau ist mit freiliegende Absperreinrichtungen gemeint? Z.B. ein Thermostat?

Vielen Dank,
Gruß
--
Blumenschein

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