AW: Laienanfrage: geplanter Dachausbau
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Es geht hier ja um die Bauvorlageberechtigung.
Die hat ein Architekt, aber ein Absolvent oder Handwerksmeister uU auch, damit aber auch die Verantwortung für die inhaltliche + rechtliche Richtigkeit der Pläne.
Studenten dürfen Bauzeichnungen machen. |