Einzelnen Beitrag anzeigen
personal cheese
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline

Ort: Berlin

personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold

Beitrag
Datum: 21.02.2010
Uhrzeit: 22:10
ID: 37913



AW: Laienanfrage: geplanter Dachausbau #6 (Permalink)
Social Bookmarks:

Ok, wie Lang schon sagte, werden sich durch die Erhöhung von Traufe und First die Abstandsflächen ändern. Das kann zu Baulasten auf Nachbars Grundstück, im schlimmsten Fall zur Nichtdurchführbarkeit des Vorhaben führen.
Weiterhin kann es sein, das aus dem Dachgeschoss ein Vollgeschoss wird, was evtl. nach B-Plan ebenso wie höhere Trauf- und Firsthöhen nicht zulässig wäre.
Des weiteren sind größere Eingriffe in tragende Bauteile erforderlich. Deshalb kann auch nicht §48 (5) angewendet werden.
Du brauchst also auf jeden Fall einen bauvorlageberechtigten Profi.

(Dieser wird Dich hoffentlich auch zur Wirtschaftlichkeit Deines Vorhabens beraten.)

Mit Zitat antworten