Hallo,
also ich sehe es nicht ein das nur drei Jahre schon ausreichen um Architekt zu sein. Ich bin an einer FH und meine Dozentin ist im Ausschuss der Archi-Kammer in Sachsen. Erst wenn du Diplom oder Master hast und dazu noch 2 Jahre Berufserfahrung nachweisen kannst darfst du dich eintragen lassen.
Die Berufsbezeichnung ist geschützt und soll es auch bleiben.
PS: ohne die Berufserfahrung bist du nur ein AiP ( Architekt in Praktikum ).