Zitat:
also ich sehe es nicht ein das nur drei Jahre schon ausreichen um Architekt zu sein. ....... Erst wenn du Diplom oder Master hast und dazu noch 2 Jahre Berufserfahrung nachweisen kannst darfst du dich eintragen lassen.
Die Berufsbezeichnung ist geschützt und soll es auch bleiben.
|
ok. Prinzipiell hast Du auch Recht, bisher war es ja durch den Studiengang Architektur mit Abschluss Dipl.-Ing. auch klar strukturiert.
Nur: warum stellt man auf Bachelor um - was im Zuge der europäischen Normierung noch zu verstehen ist - und strukturiert so, dass es nun 3-jährige Bachelors gibt, die eine Qualifikation zum Architekt nicht ermöglicht?
Die Frage ist es, ob es überhaupt genug Master-Studienplätze gibt, damit jeder Bachelor-Absolvent weiterstudieren kann.
Hier wird meiner Meinung nach versucht, mit Umstellung der Abgänge die Absolventenzahlen zu drücken, was wegen der Chancengleichheit so nicht ok ist.
Man kann jetzt Argumentieren, dass man halt zum Masterstudiengang gute Noten leisten muss, jedoch wissen wir alle, dass zur Zeit durch die Studiengebühren viele nebenher arbeiten müssen, und halt nicht für jede Abgabe oder Klausur intensiv lernen können.
Wir kennen dieses Problem aus der bildungspolitischen Diskussion, Studiengebühren und steigende Lebenskosten führen zu Kosten der finanzschwächeren Studenten leider vermehrt zu Studienabbrüchen bzw. Studienverzicht.