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mika
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Datum: 26.02.2010
Uhrzeit: 13:02
ID: 37976



AW: Schwarzbau trotz Genehmigung - Behördenwahnsinn! #6 (Permalink)
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Ich dachte bisher, ehrlich gesagt, auch immer, dass wenn die Baugenehmigungsbehörde eine Erlaubnis erteilt, alle rechtlichen Belange geklärt wären, und ich keine weiteren juristischen Nachforschungen anstellen muss, ob nicht doch irgend etwas von denen unberücksichtigt geblieben ist.

Ich habe noch keinen Bauantrag gestellt.
Ich dachte immer, dass die Zustimmung der Nachbarn im Rahmen der Baugenehmigung erbracht werden muss. Danach hätte ich weiter gefolgert, wenn sie nicht erbracht wird, eine Baugenehmigung aber trotzdem erteilt wird, die Zustimmung auf Verantwortung der Baugenehmigungsbehörde nicht erforderlich ist. Wenn dem nicht so ist, bedeutet das dann, dass ich auch alle anderen Belange der Baugenehmigung in Frage stellen und von einem dritten juristisch überprüfen lassen muss ?

Frau Dr. Anke Leineweber, Fachanwältin für Baurecht und Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Baurecht des deutschen Anwaltvereins, kann ich aber trotzdem zustimmen.
Denn wie ich aus Erfahrungen in meinem Umfeld weiß, sind auch Juristen nicht unfehlbar. Nur ist eine Haftung schwerer nachzuweisen.
Gerade im Bauwesen, machen Anwälte, die sich nicht auf Baurecht spezialisiert haben, entweder Verfahrensfehler z.B. bei Gutachten, oder sie verstehen die Abläufe nicht und argumentieren falsch.
In dem Fall in meinem Umfeld, war es so, dass die Anwältin sich mit der Gegenseite vergleichen wollte, und ein Gutachten anerkannt hat, das sehr fraglich ist. Durch dieses Gutachten ist die Streitsumme erheblich gestiegen, teilweise lagen einige Einbehaltforderungen höher als die Herstellungskosten. Ihr Honorar ist dadurch allerdings gestiegen.
Das führte dazu, dass Hilfe bei einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt gesucht wurde. Der hat die Hände über dem Kopf zusammen geschlagen, und versucht jetzt das Ruder zu wenden. Seiner Meinung nach hätte, man viel Zeit, Geld und Ärger gespart, wenn die Anwältin, verstanden hätte, worum es ging und wie ein Gutachten aussieht, (z.B. mit Messreifen und Farbskala auf Fotos etc. oder das DIN mehr wiegt als Herstellerangaben etc.).

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