Zitat:
Zitat von Daniel Als Architekt ist man immer freiberuflich tätig.
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Der Hinweis ist wichtig.
Man ist demnach auch als angestellter Architekt freiberuflich tätig, weil zwar Angestellter ist, aber durch die Kammermitgliedschaft gleichzeitig der Gruppe der Freien Berufe angehört.
Als Büroinhaber ist man freiberuflich und freischaffend tätig.