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Architekt = freier Beruf, keine Gewerbeanmeldung notwendig
Im ersten Jahr bist Du nicht Ust.pflichtig und kannst - wenn Du willst - Ust. in Rechnung stellen. Dann musst Du diese aber auch direkt auf alle Rechnungen in Rechnung stellen und abführen
Ab dem 2. Jahr bekommst Du automatisch eine Ust. ID und musst Ust. abführen.
Es macht Sinn Ust. abzuführen, da Du dann bei Anschaffungen die Ust. absetzen kannst.
Es ist ratsam, kurz einen Steuerberater aufzusuchen...... |