AW: Eintragung in die Architektenkammer
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wie jetzt? nach den satzungen muss man doch eine architekonische tätigkeit ausüben wollen, dass heisst, als architekt arbeiten zu wollen.
raus geschmissen wirst du u.a. auch, wenn du krumme dinger drehst, geistig krank bist oder stirbst.
ist das nicht auch verbunden mit der versorgungskammer? jedenfalls sind beide iw gekoppelt. |