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Übrigens, falls die Arztpraxis noch nicht vorhanden ist und es sich um eine Umnutzung einer Wohnung o.ä. handelt und/oder tragende Bauteile geändert werden sollen, könnte die Notwendigkeit eines Bauantrags/Baugenehmigung bestehen. Dazu muss man bauvorlageberechtigt sein.
Da ich nicht wusste, dass Du nicht vom Fach bist: Auf jeden Fall ist auch die für das Bundesland gültige Bauordnung mit den dort enthatenen Anforderungen an den Brandschutz einzuhalten. |