AW: Freie Mitarbeit in einem Architekturbüro während des Studiums
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Steuerberater wisen auch nicht immer, wovon sie reden. Ich war vor Studienabschluss auch freier Mitarbeiter, und es war auch beim Finanzamt nie die Rede von einem Gewerbe. Solange Du Architektenleistungen als Student der Architektur anbietest, zählt es als freier Beruf. Bei mir wurde nur eine Einkommensteuererklärung fällig inklusive ust. erklärung. Melde kein Gewerbe an., bevor die Sache geklärt ist. |