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Erst dann bist du berechtigt dich "Architekt/in" oder "Innenarchitekt/in" oder "Landschaftsarchitekt/in" zu nennen und bist damit bauvorlageberechtigt nach jeweiliger LBO.
Als Angestellter kannst du jederzeit auch ohne diesem Titel arbeiten. Falls du dich aber selbständig machen willst, darfst du das ganze nicht "Architekturbüro" o.ä. nennen falls du nicht in einer AK bist. (Bauplanungsbüro oder so geht aber.) |