Hallo Heidi,
Zitat:
Zitat von personal cheese Ob du als Kammermitglied auch Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk bist, ist in der Satzung der Kammer und/ oder des Versorgungswerkes geregelt.
Lies dir doch diese Satzung mal durch. Soweit ich weiss, kann man am Anfang der Mitgliedschaft geringere Beiträge zahlen. Bin aber angestellt und deshalb kenn ich das nur von Kollegen. |
Da die Satzungen/Kammern von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, kann es sein (soweit ich mich noch dunkel erinnere), daß in manchen Ländern keine Versorgungswerkspflicht besteht. Evtl. lohnt sich da ein Wohnsitz-/Arbeitsplatzwechsel für Dich...
Sascha