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mika
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Datum: 15.03.2010
Uhrzeit: 17:46
ID: 38282



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #7 (Permalink)
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Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Ob du als Kammermitglied auch Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk bist, ist in der Satzung der Kammer und/ oder des Versorgungswerkes geregelt.
Lies dir doch diese Satzung mal durch. Soweit ich weiss, kann man am Anfang der Mitgliedschaft geringere Beiträge zahlen. Bin aber angestellt und deshalb kenn ich das nur von Kollegen.
Man kann auch als Angestellter Mitglied des Versorgungswerks sein auch ohne Kammermitgliedschaft. Nur eben andersrum offensichtlich nicht.
__________________
Grüße Michael

"Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?"
Ludwig Mies van der Rohe, 1964

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