Zitat:
Zitat von mika Man kann auch als Angestellter Mitglied des Versorgungswerks sein auch ohne Kammermitgliedschaft. Nur eben andersrum offensichtlich nicht. |
Nur "zahlt" man da lediglich das gleiche wie vorher in die BfA ein. Versorgungswerk ohne Architektenkammer geht auch nur in einigen Bundesländern (glaube zB Berlin). Außer natürlich am Anfang des Arbeitslebens, wenn man noch nicht die Vorraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllt hat.