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Zitat von Archiologe Ich kenne nur wenige Freiberufliche, die in der Anfangsphase freiwillig in das
Versorgungswerk eintreten möchte... |
Mit diesem Beitrag kennst Du einen mehr, und ich kenne sogar Leute, die das
schon vor Eintragung direkt nach dem Diplom gemacht haben.
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Grundvorraussetzung für die Teilnahme an Wettbewerben ist immer die
Kammerzugehörigkeit. Darüberhinaus werden immer mehr beschränkte
Bewerbe organisiert, die die genannten Vorausetzungen verlangen.
Bei einer Zusammenarbeit sind immer alle Teile der Kooperation
kammerzugehörigkeitspflichtig. Man kann zwar auch ohne
Kammerzugehörigkeit in der Kooperation teilnehmen aber nicht
hauptnamentlich als Entwurfsverfasser, sondern ggf. als Mitarbeiter.
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Diese Aussage ist etwas kniffelig. Der Entwurfsverfasser muss ja eine
Verfassererklärung abgeben, darin sind die Mitwirkenden zu nennen, diese
müssen nicht zwangsläufig kammerzugehörig sein. Wenn wir andere Büros bei
Wettbewerben unterstützen, haben wir eine Abmachung im Innenverhältnis,
dass wir den Wettbewerb in eigenem Namen vermarkten dürfen.
Wir sind zwar in der Kammer, aber das ändert nichts an unserem Status
gegenüber dem Entwurfsverfasser, das wäre nur bei einer Arge der Fall.
In sofern halte ich noones Vorschlag für einen gangbaren Weg.