Zitat:
Zitat von mika Man kann auch als Angestellter Mitglied des Versorgungswerks sein auch ohne Kammermitgliedschaft. Nur eben andersrum offensichtlich nicht. |
Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk ist immer mit der Kammerzugehörigkeit gekoppelt. Freiwillige Mitglieder sind normalerweise diejenige, die im jeweiligen Vorsorgungswerk bleiben möchten, aber in eine andere Länderkammer im Bundesgebiet wechseln. In Berlin ist es aber wohl tatsächlich möglich, nach einer generellen Austragung aus der Kammer als freiwilliges Mitglied in dem Versorgungswerk zu bleiben. So unterschiedlich sind die Statuten.
Eine vorläufige Mitgliedschaft im Werk ist möglich, wenn man einen Abschluss hat, eine Anstellung (als AiP) nachweisen kann und die Eintragung in die Architektenkammer anstrebt. Wenn nach einiger Zeit keine Eintragung verfolgt ist, wird man rausgeworfen. Die bis dahin eingezahlten Beiträge werden ausgezahlt. Der Wiedereintritt in die gesetzliche Rentenversicherung ist soviel ich weiß nur schwer möglich.
Edit:
Auch interessant: Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist nicht mehr möglich, wenn man das 45. Lebensjahr überschritten hat! Dann muss man in der Gesetzlichen bleiben, auch als Kammermitglied. Ist halt wie eine private Versicherung...