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timtonnendach
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timtonnendach: Offline


timtonnendach is on a distinguished road

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Datum: 18.03.2010
Uhrzeit: 00:06
ID: 38343



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #15 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Archiologe Beitrag anzeigen
...eine Anstellung (als AiP) nachweisen kann und die Eintragung in die Architektenkammer anstrebt. Wenn nach einiger Zeit keine Eintragung verfolgt ist, wird man rausgeworfen. Die bis dahin eingezahlten Beiträge werden ausgezahlt. Der Wiedereintritt in die gesetzliche Rentenversicherung ist soviel ich weiß nur schwer möglich.
Das kann doch eigentlich nicht möglich sein - das wäre doch nahezu ideal, dass man wenn man in dieser Situation ist (also Rauswurf aus dem Versorgungswerk nach Austritt aus der Rentenversicherung und dann kein Eintritt mehr möglich). Dann würde man sich ja die ganze Rentenversicherungskosten sparen und könnte stattdessen das gesparte Geld privat anlegen? Das würde sich doch jeder wünschen, oder?

Ist denn danach ein Eintritt in das Versorgungswerk wieder möglich? Weiß da jemand etwas drüber? Also nachdem man rausgeworfen wurde, wenn man dann doch noch Mitglied der Aarchitektenkammer wird?

Liebe Grüße
TimT.

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