AW: Freie Mitarbeit in einem Architekturbüro während des Studiums
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a) 20 Std ist zwar wichtig, aber nur wenn irgendwie zu erkennen ist, wie viel Du arbeitest.
b) Ein Gewerbe muss der anmelden, der Gewerbe betreibt. Du bietest eine Dienstleitung an - also kein Gewerbe! Das ist Bockmist, was die Dir gesagt haben! Da sollte man auch nochmal anrufen und den Typen etwas zusammenfalten.
c) Wenn Du als freier Mitarbeiter tätig bist, kannst Du keine Lohnsteuererklärung machen, sondern nur eine Einkommenssteuererklärung - was defakto aber das gleiche ist. Einziger Unterschied, wenn Du Lohn beziehst, hast Du einen Lohnzettel und die Steuern werden i.d.R. schon vom Arbeitgeber ans Finanzamt überwiesen. D.h. Du bekommst nur den Nettolohn.
Bist Du freier Mitarbeiter, stellst Du eine Rechnung und musst spätestens bei der Einkommenssteuererklärung (sofern welche anfallen) Steuern zahlen. Entsprechend kommst das Kreuzchen an die Stelle "Einkommen aus selbstständiger Arbeit"...
Ansonsten unser Forum mal durchsuchen - da steht schon alles geschrieben! |