Begründung im Kündigungsschreiben:
Herr B. sei „während seiner Beschäftigung sehr oft durch sein ungepflegtes Erscheinungsbild, insbesondere durch starken Schweißgeruch und unsaubere Hände aufgefallen.
Elf seiner Ex-Kollegen bezeugten, Andreas B. rieche nicht.
Bild bestätigt:Auch nach drei Stunden in der Sonne roch er nicht unangenehm.
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