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Prinzipiell darfst Du alles machen, was keine Bauvorlageberechtigung erfordert. Prinzipiell bist Du aber rechtlich auch für alle Leistungen haftbar.
Beispiel: Du hast einen Auftrag zum Aufmass mit Berechnung der Wohnfläche: schaffst Du den Termin nicht, kannst Du eventuell für das Nichtzustandekommen eines Mietvertrags und somit zum Mietausfall haften. Du kannst für Falschberechnungen einer Wohnfläche finanziell haftbar gemacht werden, etc.
Beachte also immer die rechtliche Seite, und sichere Dich immer Vertraglich ab, bez. achte auf eine schriftliche Dokumentation Deiner Leistungen. Geg. schliesse eine Berufshaftpflichtvers. ab.
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