AW: Treppe nach DIN 18024-2 oder Arbeitsstättenverordnung?
# 2 ( Permalink)
Social Bookmarks:
Dein Arbeitgeber hat Recht, Geländer an Arbeitsplätzen müssen nach ASR12/1
(oder so) 1 m hoch sein, das führt zu absurden Fällen. Wenn ein Schlosser ein
90 cm hohes Geländer anbringt, dann reicht das für die späteren Nutzer, nicht
aber für die Bauarbeiter. Theoretisch muss während der Bauausführung das
Geländer um 10 cm erhöht werden...
Die ASR sind allerdings nur noch übergangsweise gültig.
Die Vorschriften widersprechen sich auch gar nicht, die 85 cm beziehen sich auf
die Handlaufhöhe, nicht auf die Geländerhöhe.
Geändert von Kieler (09.04.2010 um 14:17 Uhr).
|