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Hallo,
zum Ursprungsthema noch eine Ergänzung.
Bitte Seite 3 unten beachten.
Ich darf darauf hinweisen, dass das pdf schon ein wenig älter ist. Die Stellungnahme des DIBT wird wohl die 12. Auslegungsstaffel sein.
Interessant ist jedoch, dass sich die "Expertenrunde" scheinbar auch nicht einig ist.
Vielleicht wäre hier mal ein Gericht oder der Gesetzgeber gefragt.
Das Thema scheint spannend zu bleiben.
Gruß
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Blumenschien |