Wer Bauvorlageberechtigt ist is im Art 61. der BayBO geregelt.
http://www.innenministerium.bayern.d...2010_03_01.pdf
Als Stadplanerin sehe ich da nur eine Chance, wenn du dich in die Ingenieurkammer-Bau eintrgen lässt. Aus dem Baukammerngesetz Bayern:
Zitat:
2 ] 1 In die Liste Beratender Ingenieure ist auf Antrag einzutragen, wer
1. Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern hat,
2. nach den Vorschriften des Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung „Ingenieur und Ingenieurin“ (Ingenieurgesetz) be- rechtigt ist, die dort vorgesehenen Berufs- bezeichnungen zu führen,
3. seit dem Zeitpunkt des Erwerbs der Berech- tigung nach Nr. 2 eine nachfolgende ent- sprechende praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren ausgeübt hat und
4. seinen Beruf eigenverantwortlich und unabhängig ausübt.
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Schau dir das mal hier an:
http://www.bayika.de/de/service/publ...lagen_2009.pdf