Einzelnen Beitrag anzeigen
noone
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 16.04.2010
Uhrzeit: 17:37
ID: 38658



AW: Angabe von Material in LVs und das Thema Gleichwertigkeit?

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

Du darfst doch sowieso nicht mehr nach Produkten ausschreiben - zumindest bei öffentlichen Ausschreibungen.

Du musst die Produkto auch so ausschreiben, damit keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen - sprich nicht auf ein einzig mögliches Produkt.


Das Grundproblem, das dadurch für den Architekten entsteht, ist, dass er nach Ausschreibung einen erheblichen Teil seiner Kontrolle über die Gestaltung verliert, da die angebotenen Produkten oft zwar der Ausschreibung entsprechen, aber einen anderen Visuellen Aspekt haben.


Gerade bei Ausschreibungen sollte man sich eher an die VOB-Stelle oder einen Gutachter wenden, da die Architekten allesamt nach Vorlagen oder Erfahrung ausschreiben.

Mit Zitat antworten