Zitat:
Zitat von Sven_W Hinzugefügt werden muss dann der Zusatz "oder gleichwertig", so will es die VOB. Üblicherweise gibt es dann ein Feld in dem der Bieter sein Produkt einträgt. |
Vorsicht. Ich kenne mich zwar nicht in den Unterschieden öffentlicher Ausschreibungen aus, ich weiß aber von einigen Großprojekten, dass diese Formulierung unzulässig ist.
Es geht sogar soweit, dass die Beschreibung des Produktes nicht derart ausfallen darf, dass nur ein Lieferant in Frage kommt. Z.B. darf die Beschaffenheit eines Granits nicht derart genau sein, dass nur ein Steinbruch in Frage kommt.