Zitat:
meiner Ideen und Vorstellungen mit einer entsprechenden Architektursoftware erstellt.
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naja, also ob die Verwendung eines Genitivs grundsätzlich die HOAI aushebelt?
Grundsätzlich sollten Architektenleistungen auf den Vorstellungen des Auftraggebers basieren. Die Planungsleistung fängt schon dort an, wo das Fachwissen des Architekts die Vorstellungen des Bauherrn optimiert. Prinzipiell ist es also schon eine Planungsleistung, wenn z.B. im Grundriss die Aufschlagsrichtung der Tür der Benutzung angepasst wird oder in der Fassade aus Gestaltungsgründen zwei Fenster übereinander geschoben werden.
Bin mal gespannt, was appartmenthaus sich so an Bezahlung vorstellt?