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Guten Tag,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Arbeitszeiten bei Dienstreisen. Wie ist das eigentlich gesetzlich geregelt?
Soweit ich das bisher recherchieren konnte, gelten die Fahrzeiten nicht als Arbeitszeit. Allerdings ging es in den meisten Fällen um kleinere Dienstreisen von bis zu max. 2 Stunden Fahrzeit.
Ich muss nun häufiger ins Ausland fliegen und bin dann zwischen 10 bis 18 Stunden unterwegs.
Ich kann nachvollziehen, dass mir dafür natürlich nicht 18 Stunden Arbeitszeit angerechnet werden. Wenn ich aber morgens um 6 Uhr abfliege, kann ich bei 18 Stunden Reisezeit an diesem Tag nicht mehr arbeiten...
Folglich würde ich 8 Minusstunden machen, die ich wieder aufholen muss. (Mein Arbeitsvertrag sieht eine 40h Woche vor.)
Wenn ich also Montag hin und am Freitag zurückfliege, müsste ich bereits 16 Sollstunden abarbeiten - als Dank, dass ich schon zwei anstrengende Flüge (in der 2. Klasse!) hinter mir habe.
Ich habe mal von einem Urteil gehört, dass dem Arbeitnehmer durch seine Reisetätigkeit keine Sollstunden entstehen dürfen, konnte dazu aber nichts mehr finden.
Weiß jemand genaueres?
Ciao,
Rico |