Zitat:
soweit ich weiss, Fax => Sendebestätigung, email = leicht zu fälschen
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Das ist natürlich Humbug. Eine Fax Sendebestätigung ist genauso einfach zu fälschen, wie die für eine Email. Beides wäre aber bei einem Rechtsstreit strafbar.
In der aktuellen Rechtsprechung wird eine Zustellung per Email als Rechtsgültig angesehen.
Hier wird genauso geurteilt wie bei einem Post-Brief: Mit der Zustellung in den Briefkasten, gilt der Brief, wie auch die Email als zugestellt.
Nun kann Aussage gegen Aussage stehen. Um nachzuweisen, dass der Brief abgeschickt wurde und auch ausgeliefert wurde, müsste man sicherheitshalber wie 3Kant schon sagte ein Einschreiben + Rückschein wählen.
Gleiches gilt bei einer Email. Hier ist die Sache aber fast etwas einfacher.
Zum einen kann man eine automatische Empfangsbestätigung anfordern, zum anderen kann man weitere Involvierte in den Cc setzen.
Sicherheitshalber, kann man übrigens auch einfach eine schriftliche (z.B. E-Mail) Bestätigung anfordern. (Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser E-Mail bis zum xx.xx.xxxx), denn nicht jeder Email-Client unterstützt Empfangsbestätigungen.