AW: rechtsgültigkeit von Dokumenten
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Vor Gericht ist man meines Wissens nur dann ganz sicher, wenn man bei dringendem Schriftverkehr:
- ein Fax sendet
- einen anderen Mitarbeiter bei dem Empfänger anrufen läßt und sich mündlich den Empfang bestätigen läßt (dieser ist dann später Zeuge vor Gericht)
- das Fax zusätzlich nocheinmal per Post an den Empfänger sendet
E-Mail ist meines Wissens (Stand Mitte 2009), ob mit oder ohne Empfangsbestätigung, noch nicht generell anerkannt. |