Selbst eine Mündliche Absprache ist rechtsgültig und hält vor Gericht stand. (Ausnahmen:
BGB - Einzelnorm) Einziges Problem ist, dass im Streifall Aussage gegen Aussage steht.
Am Ende entscheidet, wer dem Gericht glaubhaft machen kann, dass er im Recht ist. (
ZPO - Einzelnorm)
Ein Fax wird also auch erst glaubhaft, wenn im Sendebericht auch der Inhalt zusehen ist. Sonst könnte es ja auch eine leere Seite gewesen sein...
Dass ein Brief geschickt wurde kann auch jeder behaupten. Auch hier muss wieder der Nachweis her. Das wäre i.d.R. das Einschreiben. (Wer also ein leeres Einschreiben kommt, sollte das dringend beanstanden
)
Und genauso ist es bei einer Email. Der Eingang muss einfach nachgewiesen werden. (
BGB - Einzelnorm)
Der Nachweis ist mit einer Empfangsbestätigung gegeben - nicht mit dem bloßen Versandt!
Ich weiß also nicht woher Archimedes Wissensstand kommt. Aber vielleicht hat er sich im Jahrzehnt vertan und meinte 1999
Mehr dazu auch unter
Online Werberecht - Email als Beweis
Übrigens, jeder der sich hier im Forum oder bei archinoah.de anmeldet ist auch einen Vertrag mit uns eingegangen. Auch der ist rechtskräftig, weil wir durch das Verfahren, bei dem der Account über eine Bestätigungsmail erst aktiviert wird, die Identität der E-Mailadresse sicherstellen können.
Ein weiteres Beispiel: Bei jedem Einkauf im Internet kommt ein rechtsgültiger Vertrag zu stande, obwohl alles nur elektronisch abläuft. Wer es nicht glaubt kann ja mal bei Dell oder Apple als gewerblicher Kunde einen Rechner bestellen und diesen dann versuchen zurückzugeben...
Grüsse
Florian