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Da gibt es keine allgemein gültigen Grenzwerte.
Das immer abhängig vom Einzelfall. Aus der DIN ist kein %-Satz abzuleiten.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass die DIN 276 keinen Gesetzescharakter hat, und nicht als eingeführte DIN Norm ist. Sie "kann" vereinbart werden. Allerdings...ist das ein zweischneidiges Schwert. Denn die DIN gibt dem Architekten die Axt im Walde zur Hand wenn es kostentechnisch eng wird.
Es gibt diverse Gerichtsurteile zur Abweichung von Kostenschätzung und Kostenberechnung.
Ich würde mich aber an solchen Urteilen nicht orientieren. Die Kostenschätzung und Kostenberechnung sollte so genau wie möglich erfolgen. |