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Hallo,
du solltest die in deinem Arbeitsvertrag angegebene "Absprache" mit Geschäftsleitung o. Vorgesetzten suchen.
Als du deine 4 Tage Freizeitausgleich nehmen "durftest" muss doch schon etwas zu den restlichen Stunden gesagt worden sein.
Viele Grüße,
Tobi |