Zitat:
Zitat von Jochen Vollmer Falls die Treppe eine sog. "notwendige Treppe" im Sinne der Bauordnung ist (z. B. Fluchttreppe) muss alle 12 Stufen ein Podest von mind. 1,2 m Länge eingefügt werden. |
Alle 12 Sufen ein Podest ist mir neu. Es waren immer max. 18 Stufen. Sonst wäre gar keine einläufige Treppe mehr möglich.