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Hallo!
Will die Glasfassade ( Festverglasung in Pfosten-Riegel-Konstruktion) bei dem Gewerbegeschoss meines Entwurf so weit wie möglich zum Boden ziehen. Jetzt frage ich mich jedoch was es hier zu berücksichtigen gilt: 15 cm wie bei Türen, Fenstertüren oder 30 cm Spritzwasserschutzhöhe.
Bis jetzt hatte ich vor das Geschoss 15 cm über Geländerhöhe stehen zu lassen und die Glasfassade bis zum Boden zu ziehen. Darf ich das?
Mit freundlichen Grüßen |