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Hallo,
gemäß Landesbauordnung NRW gilt für Treppen folgendes:
(7) Die freien Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert werden. Fenster, die unmittelbar an Treppen liegen und deren Brüstungen unter der notwendigen Geländerhöhe liegen, sind zu sichern.
Gibt es ein Gesetz, Verordnung, DIN etc. die ein Geländer mit waagerechten Streben untersagt. (Aufgrund Klettergefahr für kleine Kinder)
Vielen Dank für Infos,
Gruß
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Blumenschein |