Einzelnen Beitrag anzeigen
noone
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 21.06.2010
Uhrzeit: 09:46
ID: 39580



AW: Treppengeländer #4 (Permalink)
Social Bookmarks:

Grundsätzlich sind horizontale Streben nicht unzulässig, du musst das Geländer eben nur so auskonstruieren, dass das leichte Überklettern unmöglich ist.

Bei horizontalen Brüstungen wird das i.d. Regel durch einen nach innen stehenden Handlauf gemacht.

Wenn es um Kindergärten oder Schulen geht, ist insbesondere die GUV-Richtlinien zu beachten - dort sind Treppen auch beschrieben.

Mit Zitat antworten