Zitat:
Zitat von Blumenschein
Desweiteren sehe ich immer noch nicht den Grund, warum ein Hauptgebäude mit Feuerungsstätte an einer Grenze in den Abstandsflächen genehmigungswürdig ist und ein Nebengebäude mit Feuerungsstätte nicht.
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Nebengebäude = du musst keine Abstandsflächen einhalten, wenn Vorraussetzungen §6 Abs.7 gegeben sind
Hauptgebäude = du musst Abstandsflächen einhalten (notfalls auf dem Nachbargrundstück), §6 Abs.7 greift dann nicht!