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Solange Du "nur" als Angestellter arbeiten willst, gibt es keine Notwendigkeit, der Kammer beizutreten. Ins Versorgungswerk kannst Du auch so und das ist auch in jedem Fall zu empfehlen und der Allgemeinen Rentenversicherung vorzuziehen.
Wenn Du allerdings selbständig arbeiten willst, brauchst Du früher oder später die Mitgliedschaft in der Kammer. Denn nur dann bist Du Architekt und erst damit zeichnungsberechtigt. Kleinere Projekte gehen auch so (das ist abhängig von den Landesbauordnungen), aber jedes größere Projekt verlangt es.
Ich hoffe, das gibt Dir erst einmal eine grobe Idee.
Grüße
Samy |