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In der Bayerischen Versorgungskammer (diese ist auch zuständig für Niedersachsen und Rheinland-Pflalz) hat man als "Absolvent in Anstellung" eine Frist von 4 Jahren, indenen man sozusagen auf "Widerruf " mitläuft, bis man sich eintragen muss. Eine Verlängerung bis auf 8 Jahre gibt es bei Kinderbetreuung, Arbeitslosigkeit oder Pflegetätigkeit. Sonst fliegt man wieder raus!
[Satzung der Bayerischen Architekenversorgung Stad: 1. Juli 2008 Abschnitt II,Mitgliedschaft § 15 (2)] |