Sorry, muß mich korrigieren....für Absolventen steht es doch drin.
Oder gilt das auch für eingetragene Kammermitglieder?
Zitat:
Ende der Pflichtmitgliedschaft Die Pflichtmitgliedschaft endet
mit Austritt aus der Architektenkammer,
durch Befreiung,
bei Absolventen, wenn
nach Ablauf der Befristung kein Eintritt in die Architektenkammer erfolgt, ausschließlich eine berufsfremde Tätigkeit ausgeübt wird |
...und eine freiwillige Mitgliedschaft wird leider anders definiert.
Also auf nach Berlin, der Insel der Glückseeligen...