Danke für Deine Antwort und die Links.
Das natürliche Gelände ist kaum noch nachvollziehbar, da die Situation bereits sehr lange (über 40 Jahre) besteht und damals das Urgelände stark verändert wurde. Das Urgelände müßte aber im Sinne von Brandschutz/Fluchtwegen doch eigentlich nebensächlich sein, denke ich!?
Die Leitern der Feuerwehr etc. müssen auf dem heutigen Gelände aufgestellt werden. Die 7-m-Grenze von Gebäudeklasse 3 zu 4 resultiert ja schließlich auch aus der Länge der überall verfügbaren Feuerwehrsteckleiter.
Zitat:
Zitat von personal cheese Ich würde auf jeden Fall einen Brandschützer mit zuziehen. In fast allen Bundesländern gibt es die Gebäudeklasse 4 nach Musterbauordnung. Hier wären auch tragende Bauteile aus Holz in F60 möglich. Warum das in R-P nicht vorgesehen ist?
Mit dessen Hilfe könnten aber mit Hinweis auf den Stand der Technik Abweichungen von den Forderungen der BauO formuliert werden. |
Ich habe bereits mit dem zuständigen Brandschutzbeauftragten gesprochen, daher die Infos, daß es für Holzbauweise in Gebäudeklasse 4 in Rheinland-Pfalz keine Chance gibt. In der LBauO Rheinland-Pfalz gibt es weder die Gebäudeklasse 5, noch die Klasse F60 (hochfeuerhemmend), denn sonst wäre die Sache etwas einfacher bzw. gäbe es mehr Möglichkeiten.
Ich muß laut Brandschutzbeauftragtem F90 A in der Gebäudeklasse 4 erreichen und das ist mit Holz nie zu schaffen. Ich weiß, daß im Nachbarlandkreis auch F90 B geduldet würde, aber selbst dabei gibt es Anschlußprobleme von Wänden und Decken.
Es geht also darum unbedingt in die Gebäudeklasse 3 zu kommen.
Wie seht Ihr die Sache mit dem Gelände, dem angeschlossenen Keller und dem Flachdach am Gebäude?
Sind bei der Ermittlung der mittleren Geländehöhe nun eher die Höhen der Außenwandflächen oder die der Außenecken zu interpolieren?
Wenn es die Flächen wären, dann stellt sich die Frage, wie das Flachdach (gehört zum Komplex) und der Keller sich auswirken.