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Geländerhöhe 90cm, ab 12m Absturzhöhe 1,10m, in Versammlungsstätten generell 1,10m.
Mit Kindern ist quasi überall zu rechnen.
Bei uns im Büro gilt daher:
generell keine horizontalen Stäbe.
Max. offene Fläche 12x12cm (Größe Kinderkopf) ----> Stababstand max.12,0cm
Geschlossene Füllungen funktionieren natürlich auch. Glasfüllungen nur streng nach TRAV planen, keine Sonderlösungen ----> sonst Zustimmung im Einzelfall über MFPA o.ä. (Gutachten) und Genehmigung Regierungspräsidium.
Handlauf immer auf 85cm (Gehbehinderte), am Anfang und Ende jedes Treppenabsatzes mind.30cm horizontal führen (Gehbehinderte)
Handlauf muss griffsicher sein ---> rund Durchmesser 3,5 bis 4cm.
Keine Ablageflächen auf/am Treppengeländer.
Am Treppenauge am Fußboden Aufkantung mind. 3 oder 5cm hoch. |